Sonderfälle (außerhalb von NRW)
G05001415• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Die Datenfeldgruppe ermöglicht die Angabe von Gründen, die besonders hohe Beförderungskosten rechtfertigen, z. B. sonderpädagogischer Bedarf.
Handlungsgrundlage
- § 2 SchfkVO
Formularangaben
Eingabe: In Ausnahmefällen können Schüler/innen eine Erstattung der Fahrkosten beantragen, wenn sie eine Schule außerhalb von Nordrhein-Westfalen besuchen.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden