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Sonderfälle (außerhalb von NRW)

G05001415 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Die Datenfeldgruppe ermöglicht die Angabe von Gründen, die besonders hohe Beförderungskosten rechtfertigen, z. B. sonderpädagogischer Bedarf.

Handlungsgrundlage


  • § 2 SchfkVO

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Sonderfälle (außerhalb von NRW)

Hilfetext

Eingabe: In Ausnahmefällen können Schüler/innen eine Erstattung der Fahrkosten beantragen, wenn sie eine Schule außerhalb von Nordrhein-Westfalen besuchen.

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden