Kommunikation (Telefon, Mobil und E-Mail; eine Pflichtangabe)
G05001879• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Fasst Angaben zur Erreichbarkeit über elektronische Kommunikationskanäle (Telefon, Mobilfunk und/oder E-Mail) zusammen. Eine Angabe ist verpflichtend.
Handlungsgrundlage
- § 14 SprengG
Formularangaben
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
In dieser Datenfeldgruppe wird per Regel gefordert, dass mindestens eine der Kommunikationsmöglichkeiten Telefon, Mobilfunk oder E-Mail angegeben werden muss. Falls es gewünscht ist, dass keine Kommunikationsmöglichkeit angegeben werden braucht, muss die ganze Feldgruppe bei der Verwendung optional gesetzt werden.
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden