Erreichbarkeit
G05002059• Version 2.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 31a GWB
Formularangaben
Eingabe: Geben Sie für mögliche Rückfragen der zuständigen Stelle Informationen zur Erreichbarkeit Ihres Unternehmens an.
Es muss mindestens eine Rufnummer angegeben werden.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden