Führerscheinart
G05003125• Version 1.0•
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in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Der Führerschein ist eine amtliche Bescheinigung, die bestätigt, dass eine Person über eine Fahrerlaubnis verfügt und somit berechtigt ist, ein Kraftfahrzeug zu führen. Man unterscheidet zwischen einem nationalen und einem internationalen Führerschein. Zudem gibt es verschiedene Führerscheintypen. Dazu gehören (EU-) Kartenführerscheine und Papierführerscheine (in Deutschland: grau und rosa). Bis zum Jahr 2033 müssen alle Führerscheine in Deutschland in EU-Kartenführerscheine umgetauscht werden. Diese und alle Führerscheine, die ab dem Jahr 2013 ausgestellt wurden, haben nur noch eine begrenzte Gültigkeit.
Handlungsgrundlage
- Dritten EU-Führerscheinrichtlinie (Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein (ABl. L 107 vom 25.4.2015, S. 68))
Formularangaben
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden