Antragsumfang
G05003221• Version 2.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § X Apothekergesetz
Formularangaben
Eingabe: Alle Unterlagen sollen vollständig möglichst sechs Wochen vor dem Termin der Erteilung der Betriebserlaubnis bei der zuständigen Behörde vorliegen. Eine Apotheke darf erst betrieben werden, nachdem für diese eine Betriebserlaubnis erteilt worden ist.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden