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Antragsumfang

G05003221 Version 2.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § X Apothekergesetz

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antragsumfang

Hilfetext

Eingabe: Alle Unterlagen sollen vollständig möglichst sechs Wochen vor dem Termin der Erteilung der Betriebserlaubnis bei der zuständigen Behörde vorliegen. Eine Apotheke darf erst betrieben werden, nachdem für diese eine Betriebserlaubnis erteilt worden ist.

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden