alte Führerscheinklassen
G05003273• Version 1.0•
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Inhalt
Definition
Klasse 1: Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW. Klasse 1a: Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind. Klasse 1b: Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW. Klasse 2: Kraftfahrzeuge, deren zulässiges Gesamtgewicht (einschließlich dem eines aufgesattelten Anhängers) mehr als 7,5 t beträgt, und Züge mit mehr als drei Achsen ohne Rücksicht auf die Klasse des ziehenden Fahrzeugs. Klasse 3: Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht (einschließlich dem eines aufgesattelten Anhängers) von bis zu 7,5 Tonnen und Züge mit bis zu 3 Achsen und maximal 12 Tonnen. Klasse 4: Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h (Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor) Klasse 5: Maschinell angetriebene Krankenfahrstühle, Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ mit Ausnahme der zu den Klassen 1, 1a, 1b und 4 gehörenden Fahrzeuge.
Handlungsgrundlage
- FeV
Formularangaben
Eingabe: Bitte geben Sie an, welche Fahrerlaubnis in Ihrem Führerschein angegeben ist:
Ausgabe: alte Führerscheinklasse
Ausgabe: alte Führerscheinklasse
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden