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Produktherstellende Unternehmen

G05003367 Version 3.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Hier können Angaben zu den produktherstellenden Unternehmen gemacht werden.

Handlungsgrundlage


  • § 23 BauO NRW 2018; § 17 Abs. 2 Nr. 2 BauO NRW 201

Gültig ab

30.05.2022

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Angaben zu produktherstellenden Unternehmen

Hilfetext

Eingabe: Hier können Sie Angaben zu den produktherstellenden Unternehmen machen.

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


Hier können Angaben zu den produktherstellenden Unternehmen gemacht werden.

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden