Übertragung der Erlaubnis zur Trichinenprobeentnahme
G05003896• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Um Wildursprungsscheine und Wildmarken zu erhalten, müssen Sie nachweisen, dass Sie die Erlaubnis haben, selbst Trichinenproben zu entnehmen.
Handlungsgrundlage
- Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung - Tier-LMHV; Tierische Lebensmittel Überwachungsverordnung - Tier-LMÜV; Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Verordnung (EU) Nr. 2017/652 des europäischen Parlaments und des Rates; Durchführungsverordnung (EU) 2015/1375 der Kommission; Durchführungsverordnung (EU) 2019/627 der Kommission
Formularangaben
Geben Sie bitte die benötigte Informationen an und laden Sie die entsprechenden Dokumente hoch, um die erforderlichen Kenntnisse zu bescheinigen.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
Um Wildursprungsscheine und Wildmarken zu erhalten, müssen Sie nachweisen, dass Sie die Erlaubnis haben, selbst Trichinenproben zu entnehmen.
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden