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Übertragung der Erlaubnis zur Trichinenprobeentnahme

G05003896 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Um Wildursprungsscheine und Wildmarken zu erhalten, müssen Sie nachweisen, dass Sie die Erlaubnis haben, selbst Trichinenproben zu entnehmen.

Handlungsgrundlage


  • Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung - Tier-LMHV; Tierische Lebensmittel Überwachungsverordnung - Tier-LMÜV; Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Verordnung (EU) Nr. 2017/652 des europäischen Parlaments und des Rates; Durchführungsverordnung (EU) 2015/1375 der Kommission; Durchführungsverordnung (EU) 2019/627 der Kommission

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Übertragung der Erlaubnis zur Trichinenprobeentnahme

Hilfetext

Geben Sie bitte die benötigte Informationen an und laden Sie die entsprechenden Dokumente hoch, um die erforderlichen Kenntnisse zu bescheinigen.

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


Um Wildursprungsscheine und Wildmarken zu erhalten, müssen Sie nachweisen, dass Sie die Erlaubnis haben, selbst Trichinenproben zu entnehmen.

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden