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Nachweis inländisches Führungszeugnis (Antrag auf Berufserlaubnis gestellt)

G05004045 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • BÄO

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Nachweis der Straffreiheit

Hilfetext

Sie wollen einen Antrag auf Berufserlaubnis stellen. Dafür brauchen Sie später ein amtliches Führungszeugnis aus Deutschland. Dieses muss von Ihnen später beantragt werden. Die zuständige Stelle informiert Sie. Achten Sie auch dabei darauf, dass das Dokument auch dann nicht älter als 3 Monate sein darf.

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


21.11.2022