Nachweise Angaben zu den Lehrmitteln
G05004281• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 22 FahrlG
Formularangaben
Eingabe: Sie müssen hier eine schriftliche Erklärung, dass die nach § 4 DV (Durchführungsverordnung) zum Gesetz über das Fahrlehrerwesen (FahrlG) vorgeschriebenen Lehrmittel zur Verfügung stehen, sowie einen Verfügungsnachweis, zum Beispiel einen Kaufvertrag oder einen Bestellschein, hochladen.
Ausgabe: § 4 Lehrmittel (FahrlG): https://www.gesetze-im-internet.de/fahrlg2018dv/__4.html
Ausgabe: § 4 Lehrmittel (FahrlG): https://www.gesetze-im-internet.de/fahrlg2018dv/__4.html
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden