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Nachweise Angaben zu den Lehrmitteln

G05004281 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 22 FahrlG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Angaben zu den Lehrmitteln

Hilfetext

Eingabe: Sie müssen hier eine schriftliche Erklärung, dass die nach § 4 DV (Durchführungsverordnung) zum Gesetz über das Fahrlehrerwesen (FahrlG) vorgeschriebenen Lehrmittel zur Verfügung stehen, sowie einen Verfügungsnachweis, zum Beispiel einen Kaufvertrag oder einen Bestellschein, hochladen.
Ausgabe: § 4 Lehrmittel (FahrlG): https://www.gesetze-im-internet.de/fahrlg2018dv/__4.html

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden