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Bestehende Genehmigung nach § 34c GewO

G05004835 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 34c Gewerbeordnung (GewO) ; § 9 Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Bestehende Genehmigung nach § 34c GewO

Hilfetext

Eingabe: Für die Anzeige einer Neubestellung einer gesetzlichen Vertretung nach § 9 MaBV ist es hilfreich, dass Datum und die ausstellende Kommune der bestehenden Erlaubnis nach § 34c GewO anzugeben.

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden