Bestehende Genehmigung nach § 34c GewO
G05004835• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 34c Gewerbeordnung (GewO) ; § 9 Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
Formularangaben
Eingabe: Für die Anzeige einer Neubestellung einer gesetzlichen Vertretung nach § 9 MaBV ist es hilfreich, dass Datum und die ausstellende Kommune der bestehenden Erlaubnis nach § 34c GewO anzugeben.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden