Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Verantwortliche Aufsichtsperson mit Nachweis der Sachkunde

G05005475 Version 2.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 27 (1) WaffG; § 10 AWaffV; § 11 AWaffV

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Verantwortliche Aufsichtsperson mit Nachweis der Sachkunde (§ 7 Waffengesetz (WaffG) i. V. m. § 10 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV))

Hilfetext

Eingabe: Entfällt für Personen nach § 10 Abs. 3 AWaffV“. Für Aufsichtspersonen bei schießsportlichen Vereinen, die einem anerkannten Schießsportverband angehören, sowie jagdliche Vereinigungen genügt eine Registrierung beim jeweiligen Verein.

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden