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Persönliche Angaben der verantwortlichen Personen

G05005492 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 16 Biostoffverordnung (BioStoffV) § 15 Biostoffverordnung (BioStoffV)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Persönliche Angaben der verantwortlichen Personen nach § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz

Hilfetext

Eingabe: Hinweis: Die schriftliche Aufgabenübertragung muss bei allen für Sicherheit und Gesundheitsschutz verantwortlichen Personen am Arbeitsplatz als Anlage beifügt werden.

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden