Persönliche Angaben der verantwortlichen Personen
G05005492• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 16 Biostoffverordnung (BioStoffV) § 15 Biostoffverordnung (BioStoffV)
Formularangaben
Eingabe: Hinweis: Die schriftliche Aufgabenübertragung muss bei allen für Sicherheit und Gesundheitsschutz verantwortlichen Personen am Arbeitsplatz als Anlage beifügt werden.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden