Liste verbrachte Pflanzen
G05006004• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- Artikel 65, 66 & 89 der Verordnung (EU) 2016/2031 des europäischenParlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 Registrierung von Unternehmern und Rückverfolgbarkeit; Verordnung über das Inverkehrbringen von Anbaumaterial von Gemüse-, Obst- und Zierpflanzenarten (Anbaumaterialverordnung - AGOZV)§ 3 Registrierung
Formularangaben
Eingabe: Bitte ordnen Sie den ausgewählten Hauptkategorien die entsprechende Bezeichnung zu:
Gruppenart
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Technische Beschreibung
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Stichwörter
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Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
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