Rechtlicher Vertreter
G05006148• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 2 Absatz 2 Bundes-Tierärzteordnung (BTÄO) § 11 Bundes-Tierärzteordnung (BTÄO)
Formularangaben
Eingabe: Hinweis: Die Erteilung kann nicht ins Ausland geschickt werden. Für die Zustellung der Erteilung einer Berufserlaubnis wird eine Adresse in Deutschland benötigt. Der Vertretungsbevollmächtigte ist gleichzeitig auch Empfangsbevollmächtigter.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden