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Rechtlicher Vertreter

G05006148 Version 1.1 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 2 Absatz 2 Bundes-Tierärzteordnung (BTÄO) § 11 Bundes-Tierärzteordnung (BTÄO)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Rechtlicher Vertreter

Hilfetext

Eingabe: Hinweis: Die Erteilung kann nicht ins Ausland geschickt werden. Für die Zustellung der Erteilung einer Berufserlaubnis wird eine Adresse in Deutschland benötigt. Der Vertretungsbevollmächtigte ist gleichzeitig auch Empfangsbevollmächtigter.

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden