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Angaben antragstellende juristische Person Baulast

G05006316 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 85 BauO NRW 2018

Gültig ab

10.10.2022

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Angaben zur antragstellenden juristischen Person

Hilfetext

Eingabe: Bitte geben Sie die Angaben zur antragstellenden juristischen Person an. Die Vertreterin oder der Vertreter hat die nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften obliegenden Verpflichtungen der Antragstellenden zu erfüllen. Freiwillige Angaben sind nicht notwendig, dienen aber der besseren Erreichbarkeit der antragstellenden Person und können die Antragsbearbeitung beschleunigen.

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden