Angaben antragstellende juristische Person Baulast
G05006316• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 85 BauO NRW 2018
Formularangaben
Eingabe: Bitte geben Sie die Angaben zur antragstellenden juristischen Person an.
Die Vertreterin oder der Vertreter hat die nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften obliegenden Verpflichtungen der Antragstellenden zu erfüllen.
Freiwillige Angaben sind nicht notwendig, dienen aber der besseren Erreichbarkeit der antragstellenden Person und können die Antragsbearbeitung beschleunigen.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden