Angaben zur Ausbildung (Pflegefachmann/-frau ORD)
G05006350• Version 0.4•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §§ 40 Abs. 2 Nr. 1, 41 Abs. 1 Gesetz über die Pflegeberufe (PflBG), Art. 31 i.V.m Anhang V Nr. 5.2.1 Richtlinie 2005/36/EG
Formularangaben
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
Beginn der Ausbildung darf nicht vor Ende der Ausbildung liegen und Beginn der Ausbildung darf nicht das gleiche Datum haben wie Ende der Ausbildung.
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden