Weitergehende Erklärungen
G05006980• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 3 Psychotherapeutengesetz (PsychThG) § 11 Bundes-Apothekerordnung (BApO) § 13 Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG) ( § 10 Bundesärzteordnung (BÄO)
Formularangaben
Eingabe: Die Gleichwertigkeit Ihrer Berufsqualifikation muss festgestellt werden. Sie können dazu eine Kenntnisprüfung absolvieren. Oder die zuständige Stelle prüft die Gleichwertigkeit Ihrer Berufsqualifikation. Dazu wird ein Gleichwertigkeitsgutachten erstellt.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden