Themenvorschlag
G05007649• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 10 GFABPrV
Formularangaben
Eingabe: Das Thema der Projektarbeit wird vom Prüfungsausschuss festgelegt. Es muss mindestens zwei der Handlungsbereiche des § 3 GFABPrV verbinden. Die zu prüfende Person soll Vorschläge für das Thema machen.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden