Angaben zur Reisegewerbekarte
G05008079• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §§ 55, 55a, 55b, 57, 60d GewO
Formularangaben
Eingabe: Die Reisegewerbekarte ist unbeschränkt gültig, auf besonderen Wunsch können Sie sich die Reisegewerbekarte befristet ausstellen lassen.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden