Erreichbarkeit Verkehrsleiter:innen
G05008991• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- Art. 4 VO (EG) Nr. 1072/2009 § 3 Abs. 1 GüKG
Formularangaben
Technische Beschreibung
Bitte geben Sie für mögliche Rückfragen der zuständigen Stelle Informationen zu Ihrer Erreichbarkeit an. Es muss mindestens eine Rufnummer angegeben werden.
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden