Angaben zur Person (GewAnzV)
G05009106• Version 2.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 1 GewAnzV
Formularangaben
Eingabe: Wenn eine juristische Person vorliegt, sind die Angaben zum gesetzlichen Vertreter einzutragen.
Sie müssen keine Angaben machen, wenn eine inländische AG vorliegt.
Falls es mehr als einen gesetzlichen Vertreter gibt, sind für jeden Weiteren Angaben zu machen.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden