Entnahmen von Wasser zum Zwecke der Bewässerung landwirtschaftlich, gärtnerisch und forstwirtschaftlich genutzter Flächen
G05009519• Version 1.0•
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in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Entnahmen von Wasser zum Zwecke der Bewässerung landwirtschaftlich, gärtnerisch und forstwirtschaftlich genutzter Flächen gem. § 1 Absatz 2 Nummer 10 WasEG
Handlungsgrundlage
- Wasserentnahmeentgeltgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen - WasEG
Formularangaben
Entnahmen von Wasser zum Zwecke der Bewässerung landwirtschaftlich, gärtnerisch und forstwirtschaftlich genutzter Flächen
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
Die Nutzungsart "Entnahmen von Wasser zum Zwecke der Bewässerung landwirtschaftlich, gärtnerisch und forstwirtschaftlich genutzter Flächen" als Unterpunkt der entgeltfreien Nutzung nach § 1 (2) WasEG gibt die Menge des entnommenen Wassers für diese Nutzung im Jahr an und liefert Angaben zur Mengenmessung sowie Rückführung. Die Mengenangabe kann der entgeltfreien Gesamtentnahmemenge entsprechen oder einen anteiligen Wert liefern, falls sich die Nutzung auf mehrere Nutzungsarten verteilt.
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden