Vorkehrungen politisch exponierte Personen
G05009874• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 7 Abs. 2 Geldwäschegesetz (GWG)
Formularangaben
Welche Vorkehrungen haben Sie getroffen, um festzustellen, ob es sich bei Ihren Vertragsparteien um „politisch exponierte Personen“ handelt?
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden