Erreichbarkeit einer weiteren Wettvermittlungs- bzw. Wettannahmestelle
G05009954• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 5 Abs. 4 GWG
Formularangaben
Eingabe: Bitte geben Sie für mögliche Rückfragen der zuständigen Stelle Informationen zu der Erreichbarkeit einer weiteren Wettvermittlungs- bzw. Wettannahmestelle an.
Es muss mindestens eine Rufnummer angegeben werden.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden