Personengesellschaft: Angaben der anzeigenden Person(en) (GWG)
G05010204• Version 0.2•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 51 Abs 5b GwG
Formularangaben
Eingabe: Antragsteller*in ist die Person, für welche die Erlaubnis beantragt wird.
Bei Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit (z. B. OHG, KG, GbR) ist eine Erlaubnis für jede/n geschäftsführende/n Gesellschafter*in erforderlich. Das gilt auch hinsichtlich der Kommanditist*innen, sofern sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen und damit als Gewerbetreibende anzusehen sind. Die Gesellschaft als solche kann im Gegensatz zur juristischen Person keine Erlaubnis erhalten.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden