MP-AnsprechPerson
G06003479• Version 0.2•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Neue DFG zur Abgrenzung des Ansprechpartners in Organisationen Wenn der Hersteller gleichzeitig auch Antragsteller ist und kein Bevollmächtigter angegeben ist, dann wird hier eine Ansprechperson angegegeben.
Handlungsgrundlage
- Art. 60 EU 2017/745 Art. 55 EU 2017/746
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
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