Erfüllung der Anforderungen aus § 34 GEG (Neubauten)
G13000402• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 92 GEG
Formularangaben
Die Erfüllung der Anforderungen aus § 34 GEG (Nutzung erneuerbarer Energien) erfolgt durch Nutzung von erneuerbaren Energien (bzw. Ersatzmaßnahmen) gemäß GEG:
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Version vor meth. QS