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Gebührenübernehmer/-in (Flurstücksverschmelzung)

G17000484 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Person, die die Zahlung der fälligen Gebühr übernimmt.

Handlungsgrundlage


  • div.

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Gebührenübernehmer/-in (Flurstücksverschmelzung)

Hilfetext

Eingabe: Die Kosten für die Vermessung, Abmarkung und katastertechnische Bearbeitung richten sich nach der Verordnung über die Benutzungsgebühren der unteren Vermessungsbehörden (GebOVerm) in der zum Zeitpunkt der Beendigung der Leistung gültigen Fassung. Hinzu kommen ggf. die Gebühren für die Feldgeschworenen zur Ausführung der Abmarkung sowie die Kosten für das Abmarkungsmaterial. Wird ein Antrag vor Abschluss der Leistung zurückgezogen, so werden die bereits durchgeführten Leistungen nach dem Zeitaufwand verrechnet. Eine Kostenaufteilung kann auch nachträglich zwischen den Beteiligten erfolgen bzw. vereinbart werden.
Ausgabe: Füllen Sie die vorgegebenen Felder aus.

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden