Gebührenübernehmer/-in (Flurstücksverschmelzung)
G17000484• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Person, die die Zahlung der fälligen Gebühr übernimmt.
Handlungsgrundlage
- div.
Formularangaben
Eingabe: Die Kosten für die Vermessung, Abmarkung und katastertechnische Bearbeitung richten sich nach der Verordnung über die Benutzungsgebühren der unteren Vermessungsbehörden (GebOVerm) in der zum Zeitpunkt der Beendigung der Leistung gültigen Fassung.
Hinzu kommen ggf. die Gebühren für die Feldgeschworenen zur Ausführung der Abmarkung sowie die Kosten für das Abmarkungsmaterial.
Wird ein Antrag vor Abschluss der Leistung zurückgezogen, so werden die bereits durchgeführten Leistungen nach dem Zeitaufwand verrechnet.
Eine Kostenaufteilung kann auch nachträglich zwischen den Beteiligten erfolgen bzw. vereinbart werden.
Ausgabe: Füllen Sie die vorgegebenen Felder aus.
Ausgabe: Füllen Sie die vorgegebenen Felder aus.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden