Anlagen luftrechtliche Genehmigung
G17000662• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Anlagen, wie Datenblätter, Karten mit Eintragungen zum Luftfahrthindernis, Skizzen etc.
Handlungsgrundlage
- § 12 (Luftverkehrsgesetz - LuftVG)
Formularangaben
Eingabe: Hier können Sie zusätzliche Anlagen beifügen, die die Luftfahrtbehörde bei der Prüfung und Entscheidung unterstützen. Das kann beispielsweise das 'Datenblatt des Kranes bzw. Baugerätes' sein, wenn das Luftfahrthindernis ein Kran oder Baugerät ist, oder eine zusätzliche Zeichnung oder Karte.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
Hier können zusätzliche Anlagen, die die Luftfahrtbehörde für die Prüfung und Entscheidung unterstützen, übermittelt werden. Das ist beispielsweise das 'Datenblatt des Kranes bzw. Baugerätes', wenn das Luftfahrthindernis ein Kran oder Baugerät ist.
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden