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Anlagen luftrechtliche Genehmigung

G17000662 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Anlagen, wie Datenblätter, Karten mit Eintragungen zum Luftfahrthindernis, Skizzen etc.

Handlungsgrundlage


  • § 12 (Luftverkehrsgesetz - LuftVG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Anlagen zum Antrag auf luftrechtliche Genehmigung eine Luftfahrthindernisses

Hilfetext

Eingabe: Hier können Sie zusätzliche Anlagen beifügen, die die Luftfahrtbehörde bei der Prüfung und Entscheidung unterstützen. Das kann beispielsweise das 'Datenblatt des Kranes bzw. Baugerätes' sein, wenn das Luftfahrthindernis ein Kran oder Baugerät ist, oder eine zusätzliche Zeichnung oder Karte.

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


Hier können zusätzliche Anlagen, die die Luftfahrtbehörde für die Prüfung und Entscheidung unterstützen, übermittelt werden. Das ist beispielsweise das 'Datenblatt des Kranes bzw. Baugerätes', wenn das Luftfahrthindernis ein Kran oder Baugerät ist.

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden