Grundeigene Bodenschätze
G17000799• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
inaktiv
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 3 (4) BBergG
Formularangaben
Eingabe: Im Gegensatz zu bergfreien Bodenschätzen gehören grundeigene Bodenschätze dem Grundeigentümer.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Rechtsbezug aktualisiert