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Grundeigene Bodenschätze

G17000799 Version 1.1 XDatenfelder 2.0 inaktiv

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 3 (4) BBergG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Grundeigene Bodenschätze

Hilfetext

Eingabe: Im Gegensatz zu bergfreien Bodenschätzen gehören grundeigene Bodenschätze dem Grundeigentümer.

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


Rechtsbezug aktualisiert