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Angaben zur Gewerbeausübung: Handel mit Waren

G17000850 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 55 (1 und 2) GewO

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Angaben zur Gewerbeausübung: Handel mit Waren

Hilfetext

Eingabe: Aufsuchen von Bestellungen: Hierbei ist der Reisegewerbetreibende bemüht, feste Aufträge für Lieferungen von bestimmten Waren aufgrund von Proben, Mustern, Zeichnungen, etc. abzuschließen. Es genügt, wenn die, die Kundschaft aufsuchende Person die Versendung der Waren ihres Auftrag- gebers durch entsprechende Anfragen vorbereitet. Das Aufsuchen einer Bestellung liegt bereits vor, wenn ein Händler bei einer ihm zufällig begegnen- den Person anfragt, ob sie nicht eine der von ihm vertriebenen Waren benötigt.
Ausgabe: Aufsuchen von Bestellungen: Hierbei ist der Reisegewerbetreibende bemüht, feste Aufträge für Lieferungen von bestimmten Waren aufgrund von Proben, Mustern, Zeichnungen, etc. abzuschließen. Es genügt, wenn die, die Kundschaft aufsuchende Person die Versendung der Waren ihres Auftrag- gebers durch entsprechende Anfragen vorbereitet. Das Aufsuchen einer Bestellung liegt bereits vor, wenn ein Händler bei einer ihm zufällig begegnen- den Person anfragt, ob sie nicht eine der von ihm vertriebenen Waren benötigt.

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden