Angaben zur Gewerbeausübung: Handel mit Waren
G17000850• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 55 (1 und 2) GewO
Formularangaben
Eingabe: Aufsuchen von Bestellungen:
Hierbei ist der Reisegewerbetreibende bemüht, feste Aufträge für Lieferungen von bestimmten Waren aufgrund von Proben, Mustern, Zeichnungen, etc. abzuschließen.
Es genügt, wenn die, die Kundschaft aufsuchende Person die Versendung der Waren ihres Auftrag- gebers durch entsprechende Anfragen vorbereitet.
Das Aufsuchen einer Bestellung liegt bereits vor, wenn ein Händler bei einer ihm zufällig begegnen- den Person anfragt, ob sie nicht eine der von ihm vertriebenen Waren benötigt.
Ausgabe: Aufsuchen von Bestellungen: Hierbei ist der Reisegewerbetreibende bemüht, feste Aufträge für Lieferungen von bestimmten Waren aufgrund von Proben, Mustern, Zeichnungen, etc. abzuschließen. Es genügt, wenn die, die Kundschaft aufsuchende Person die Versendung der Waren ihres Auftrag- gebers durch entsprechende Anfragen vorbereitet. Das Aufsuchen einer Bestellung liegt bereits vor, wenn ein Händler bei einer ihm zufällig begegnen- den Person anfragt, ob sie nicht eine der von ihm vertriebenen Waren benötigt.
Ausgabe: Aufsuchen von Bestellungen: Hierbei ist der Reisegewerbetreibende bemüht, feste Aufträge für Lieferungen von bestimmten Waren aufgrund von Proben, Mustern, Zeichnungen, etc. abzuschließen. Es genügt, wenn die, die Kundschaft aufsuchende Person die Versendung der Waren ihres Auftrag- gebers durch entsprechende Anfragen vorbereitet. Das Aufsuchen einer Bestellung liegt bereits vor, wenn ein Händler bei einer ihm zufällig begegnen- den Person anfragt, ob sie nicht eine der von ihm vertriebenen Waren benötigt.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden