Ermittlung der Feldesabgabe
G17001658• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
inaktiv
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 30 (1, 3) BBergG; § 32 BBergG; § 33 PostG
Formularangaben
Eingabe: Je angefangenen Quadratkilometer beträgt die Abgabe für das erste Jahr 5 Euro und erhöht sich um 5 Euro für jedes weitere Jahr.
Je angefangenen Quadratkilometer sind maximal 25 Euro zu zahlen.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden