Ermittlung der Feldesabgabe
G17001658• Version 1.2•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 30 (1, 3) BBergG; § 32 BBergG; § 33 PostG
Formularangaben
Eingabe: Je angefangenen Quadratkilometer beträgt die Abgabe für das erste Jahr 5 Euro und erhöht sich um 5 Euro für jedes weitere Jahr.
Je angefangenen Quadratkilometer sind maximal 25 Euro zu zahlen.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
Hinweis: Das Jahr beginnt mit der Erteilung der Erlaubnis und ist nicht mit dem Kalenderjahr deckungsgleich! Das muss bei der automatisieren Berechnung berücksichtigt werden.
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden