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Ausnahmegenehmigung für folgende Person/en (Elektrofischer:innen)

G17001999 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Die Personen, für die die Genehmigung erforderlich ist.

Handlungsgrundlage


  • § 31 Abs. 3 Landesfischereigesetz (LFischG) ; § 6 Binnenfischereiverordnung (BiFVO); § 8 Küstenfischereiverordnung (KüFVO)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Ggf. mehrere Personen angeben für den eigenen Verein/Verband/Auftraggeber, oder selbe Person wie Antragsteller:in

Hilfetext

nicht vorhanden

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


2023-05-19