Einleitender Betrieb (mit Ansprechpartner)
G17002018• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 3 (1) Nr. 2 VwVfG;§ 12 (1) Nr. 3 VwVfG
Formularangaben
Eingabe: Geben Sie bei juristischen Personen den eingetragenen Namen oder Organisationsnamen sowie einen Ansprechpartner an.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden