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Begründung Öffentliches Interesse (Vorzeitiger Beginn, Gewässer und öffentliche Anlagen)

G17002032 Version 1.1 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 17 (1) Nr. 2 WHG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Begründung des öffentlichen Interesses am vorzeitigen Beginn

Hilfetext

Eingabe: Ein öffentliches Interesse besteht zum Beispiel, wenn die Einleitung der öffentlichen Abwasserbeseitigung dient oder durch ein Unternehmen von erheblicher volkswirtschaftlicher Bedeutung erfolgt.

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


Hilfetext angelehnt an Knopp, in: SZDK, § 17 WHG Rn. 45

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


Rechtsgrundlage geändert