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Strahlenschutzverantworliche

G17002037 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nach § 167 Absatz 1 Nr. 2 , Auslegung Familienname nach BMU im Fachausschuss Strahlenschutz: mit dem Begriff „Familienname“ ist rechtlich auch ein abweichender Geburtsname inkludiert; Angabe des Geburtsnamen wenn vorhanden;

Handlungsgrundlage


  • § 69 StrlSchG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Personenangaben zum Strahlenschutzverantwortlichen

Hilfetext

nicht vorhanden

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


Fachliche Freigabe + Nachrichtenkopf aus NRW eingefügt.