Ansprechpartner/-in
G17003182• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Angaben zu einem Ansprechpartner, welcher von der handelnden Person in einem konkreten Antrag eines wirtschaftlich Tätigen bzw. in einer konkreten Anzeige eines wirtschaftlich Tätigen benannt wird für Rückfragen seitens der zuständigen Stelle.
Handlungsgrundlage
- § 50 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
2023-05-23