Entzündbare Flüssigkeiten, der Kategorie 2 oder 3, andere Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt von < 60 °C (Anzeige nach BImSchG)
G17003336• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §7 12.BImSchV
Formularangaben
Entzündbare Flüssigkeiten, der Kategorie 2 oder 3, andere Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt von < 60 °C, bei denen besondere Verarbeitungsbedingungen wie hoher Druck oder hohe Temperatur zu Störfallgefahren führen können
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
Gefahrenkategorie: Entzündbare Flüssigkeiten, der Kategorie 2 oder 3, andere Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt von < 60 °C, bei denen besondere Verarbeitungsbedingungen wie hoher Druck oder hohe Temperatur zu Störfallgefahren führen können Angabe im SDB: Flam. Liq. 2 H225, Flam. Liq. 3 H226 Nr. Spalte 1: P5b 1.2.5.2
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden