Verwendung von gesundheitsgefährdenden Lösemittel (Anzeige 31. BImSchV)
G17003445• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §5 Abs. 2 31. BImSchV
Formularangaben
Werden im Betrieb besonders gesundheitsgefährdende Lösemittel verwendet, die den nachfolgenden Einstufungen unterliegen?
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden