Begründung Berechtigtes Interesse (Vorzeitiger Beginn allgemein)
G17003575• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 17 (1) Nr. 2 WHG
Formularangaben
Eingabe: Ein berechtigtes Interesse besteht zum Beispiel, wenn es aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen unzumutbar ist, auf die endgültige Entscheidung zu warten.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
Hilfetext angelehnt an Knopp, in: SZDK, § 17 WHG Rn. 47
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden