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Begründung Berechtigtes Interesse (Vorzeitiger Beginn allgemein)

G17003575 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 17 (1) Nr. 2 WHG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Berechtigtes Interesse des oder der Antragstellenden

Hilfetext

Eingabe: Ein berechtigtes Interesse besteht zum Beispiel, wenn es aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen unzumutbar ist, auf die endgültige Entscheidung zu warten.

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


Hilfetext angelehnt an Knopp, in: SZDK, § 17 WHG Rn. 47

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden