Begründung Öffentliches Interesse (Gehobene Erlaubnis Gewässerbenutzung)
G17003607• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 15 (1) S. 1 WHG
Formularangaben
Eingabe: Ein öffentliches Interesse besteht zum Beispiel, wenn es sich um eine Einleitung handelt, die der öffentlichen Abwasserbeseitigung dient.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
Hilfetext angelehnt an Knopp, in: SZDK, § 15 WHG Rn. 15
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden