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Begründung Öffentliches Interesse (Gehobene Erlaubnis Gewässerbenutzung)

G17003607 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 15 (1) S. 1 WHG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Begründung des öffentlichen Interesses an der gehobenen Erlaubnis

Hilfetext

Eingabe: Ein öffentliches Interesse besteht zum Beispiel, wenn es sich um eine Einleitung handelt, die der öffentlichen Abwasserbeseitigung dient.

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


Hilfetext angelehnt an Knopp, in: SZDK, § 15 WHG Rn. 15

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden