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Messinstitutsdaten

G17003703 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Die Daten zum Messinstitut beziehen sich auf die Betreiber, die das Messinstitut beauftragen und die Angaben zu den Messberichten, die von den Messinstituten erstellt werden.

Handlungsgrundlage


  • Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Messinstitutsdaten

Hilfetext

Eingabe: Geben Sie die Daten zum Messinstitut ein

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden