Veranstaltungszeitraum
G17004040• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §24 (1) Luftverkehrsgesetz (LuftVG);§ 16 ff. Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO);§ 73 ff. Luftverkehrszulassungsordnung (LuftVZO)
Formularangaben
Bitte beachten Sie, dass ein Antrag in der Regel mindestens 8 Wochen vor der geplanten Veranstaltung bei der Luftfahrtbehörde eingegangen sein sollte.
Sie können den Antrag dennoch freigeben. Die Luftfahrtbehörde bemüht sich
um eine rechtzeitige Genehmigung, kann diese aber nicht gewährleisten.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
für Migration