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Innerbetrieblicher Entscheidungsbereich (Röntgeneinrichtungen)

G17004097 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Innerbetrieblicher Entscheidungsbereich (Röntgeneinrichtungen)

Handlungsgrundlage


  • § 70 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Innerbetrieblicher Entscheidungsbereich (Röntgeneinrichtungen)

Hilfetext

nicht vorhanden

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


Innerbetrieblicher Entscheidungsbereich (Röntgeneinrichtungen)

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


Fachliche Freigabe + Nachrichtenkopf aus NRW eingefügt.