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Freigesetzter Stoff

G17004185 Version 2.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 74 (1) BBergG; § 74 (3) Nr. 1 BBergG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Freigesetzter Stoff

Hilfetext

Eingabe: Wenn mehrere unterschiedliche Stoffe freigesetzt worden sind, geben Sie jeden freigesetzten Stoff einzeln an.

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden