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Formular 2.1 - Topographische Karte (Anlagengenehmigung und -zulassung)

G17004381 Version 2.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • §4 BImSchG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Topographische Karte

Hilfetext

In der topographischen Karte ist der Standort der Anlage/des Betriebsbereichs einzutragen. Der Kartenausschnitt ist so zu wählen, dass er den gesamten Einwirkungsbereich der Anlage umfasst. Zeichnen Sie um den Standort der Anlage Abstandsradien (100, 250, 500 und 1000 m) ein. Die Ost- und Nordwerte müssen erkennbar sein. Ggf. kann eine Zusammenfügung mehrerer topographischer Karten durch das Landesamt für Vermessung und Geoinformationen Schleswig-Holstein (LVermGeo SH) vorgenommen werden. Bei Anlagen, deren voraussichtlicher Einwirkungsbereich kleiner als 1 km2 ist, kann die Vorlage eines Stadtplanes anstelle einer topographischen Karte zugelassen werden, wenn hieraus die nach Absatz 1 erforderlichen Angaben hervorgehen.

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


2023-05-24