Formular 2.1 - Topographische Karte (Anlagengenehmigung und -zulassung)
G17004381• Version 2.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §4 BImSchG
Formularangaben
In der topographischen Karte ist der Standort der Anlage/des Betriebsbereichs einzutragen. Der Kartenausschnitt ist so zu wählen, dass er den gesamten Einwirkungsbereich der Anlage umfasst. Zeichnen Sie um den Standort der Anlage Abstandsradien (100, 250, 500 und 1000 m) ein. Die Ost- und Nordwerte müssen erkennbar sein.
Ggf. kann eine Zusammenfügung mehrerer topographischer Karten durch das Landesamt für Vermessung und Geoinformationen Schleswig-Holstein (LVermGeo SH) vorgenommen werden.
Bei Anlagen, deren voraussichtlicher Einwirkungsbereich kleiner als 1 km2 ist, kann die Vorlage eines Stadtplanes anstelle einer topographischen Karte zugelassen werden, wenn hieraus die nach Absatz 1 erforderlichen Angaben hervorgehen.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
2023-05-24