Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Formular 3.3 - Gliederung der genehmigungsbedürftigen Anlage in Anlagenteile und Betriebseinheiten, (Übersicht) (Anlagengenehmigung und -zulassung)

G17004401 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • §4 BImSchG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Gliederung der genehmigungsbedürftigen Anlage in Anlagenteile und Betriebseinheiten, (Übersicht)

Hilfetext

Eingabe: In diesem Formular wird die genehmigungsbedürftige Anlage in Hauptanlage, Anlagenteile und Nebeneinrichtungen sowie Betriebseinheiten aufgegliedert. Die Hauptanlage sowie Anlagenteile und Nebeneinrichtungen werden in Formular 1.1 unter "G17004341 Art der Anlage" Achtung! Änderungen der Anlagenstruktur für die Hauptanlage sowie Anlagenteile und Nebeneinrichtungen sind ausschließlich in "Art der Anlage" möglich! Betriebseinheit-Nr.: Die Betriebseinheiten sind für jede AN und für die Hauptanlage getrennt und bezogen auf die Anlage zu nummerieren. Gleichartige Betriebseinheiten sollen hintereinander aufgeführt werden. Die gewählte Nummerierung ist bei Folgeanträgen beizubehalten. Im Gegensatz zu den Anlagenteilen bzw. Nebeneinrichtungen (AN) stellen Betriebseinheiten (BE) stets nach Bundes-Immissionsschutzgesetz nicht selbstständig genehmigungsbedürftige Anlagen dar. Betriebseinheiten können dynamisch ergänzt (+) und gelöscht (-) werden. Vor dem Löschen von Betriebseinheiten erfolgt eine Sicherheitsabfrage. Bezeichnung: Im Feld Bezeichnung ist die Betriebseinheit zu charakterisieren, zum Beispiel Kessel 123, Hilfskessel, Öltank, Destillation, Drehrohrofen, Schachtofen 39, Koksofenbatterie A, Halde. Ist die Anlage nicht in Betriebseinheiten zu unterteilen, muss eine Betriebseinheit mit identischer Angabe der Anlagenbezeichnung bzw., falls die Anlage in AN untergliedert ist, der Bezeichnung der AN aufgeführt werden.
Ausgabe: In diesem Formular wird die genehmigungsbedürftige Anlage in Hauptanlage, Anlagenteile und Nebeneinrichtungen sowie Betriebseinheiten aufgegliedert. Die Hauptanlage sowie Anlagenteile und Nebeneinrichtungen werden in Formular 1.1 unter "Art der Anlage" Achtung! Änderungen der Anlagenstruktur für die Hauptanlage sowie Anlagenteile und Nebeneinrichtungen sind ausschließlich in "Art der Anlage" möglich! Betriebseinheit-Nr.: Die Betriebseinheiten sind für jede AN und für die Hauptanlage getrennt und bezogen auf die Anlage zu nummerieren. Gleichartige Betriebseinheiten sollen hintereinander aufgeführt werden. Die gewählte Nummerierung ist bei Folgeanträgen beizubehalten. Im Gegensatz zu den Anlagenteilen bzw. Nebeneinrichtungen (AN) stellen Betriebseinheiten (BE) stets nach Bundes-Immissionsschutzgesetz nicht selbstständig genehmigungsbedürftige Anlagen dar. Betriebseinheiten können dynamisch ergänzt (+) und gelöscht (-) werden. Vor dem Löschen von Betriebseinheiten erfolgt eine Sicherheitsabfrage. Bezeichnung: Im Feld Bezeichnung ist die Betriebseinheit zu charakterisieren, zum Beispiel Kessel 123, Hilfskessel, Öltank, Destillation, Drehrohrofen, Schachtofen 39, Koksofenbatterie A, Halde. Ist die Anlage nicht in Betriebseinheiten zu unterteilen, muss eine Betriebseinheit mit identischer Angabe der Anlagenbezeichnung bzw., falls die Anlage in AN untergliedert ist, der Bezeichnung der AN aufgeführt werden.

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


2022-11-15