Formular 3.3 - Gliederung der genehmigungsbedürftigen Anlage in Anlagenteile und Betriebseinheiten, (Übersicht) (Anlagengenehmigung und -zulassung)
G17004401• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §4 BImSchG
Formularangaben
Gliederung der genehmigungsbedürftigen Anlage in Anlagenteile und Betriebseinheiten, (Übersicht)
Eingabe: In diesem Formular wird die genehmigungsbedürftige Anlage in Hauptanlage, Anlagenteile und Nebeneinrichtungen sowie Betriebseinheiten aufgegliedert.
Die Hauptanlage sowie Anlagenteile und Nebeneinrichtungen werden in Formular 1.1 unter "G17004341 Art der Anlage"
Achtung! Änderungen der Anlagenstruktur für die Hauptanlage sowie Anlagenteile und Nebeneinrichtungen sind ausschließlich in "Art der Anlage" möglich!
Betriebseinheit-Nr.:
Die Betriebseinheiten sind für jede AN und für die Hauptanlage getrennt und bezogen auf die Anlage zu nummerieren.
Gleichartige Betriebseinheiten sollen hintereinander aufgeführt werden. Die gewählte Nummerierung ist bei Folgeanträgen beizubehalten.
Im Gegensatz zu den Anlagenteilen bzw. Nebeneinrichtungen (AN) stellen Betriebseinheiten (BE) stets nach Bundes-Immissionsschutzgesetz nicht selbstständig genehmigungsbedürftige Anlagen dar.
Betriebseinheiten können dynamisch ergänzt (+) und gelöscht (-) werden. Vor dem Löschen von Betriebseinheiten erfolgt eine Sicherheitsabfrage.
Bezeichnung:
Im Feld Bezeichnung ist die Betriebseinheit zu charakterisieren, zum Beispiel Kessel 123, Hilfskessel, Öltank, Destillation, Drehrohrofen, Schachtofen 39, Koksofenbatterie A, Halde.
Ist die Anlage nicht in Betriebseinheiten zu unterteilen, muss eine Betriebseinheit mit identischer Angabe der Anlagenbezeichnung bzw., falls die Anlage in AN untergliedert ist, der Bezeichnung der AN aufgeführt werden.
Ausgabe: In diesem Formular wird die genehmigungsbedürftige Anlage in Hauptanlage, Anlagenteile und Nebeneinrichtungen sowie Betriebseinheiten aufgegliedert. Die Hauptanlage sowie Anlagenteile und Nebeneinrichtungen werden in Formular 1.1 unter "Art der Anlage" Achtung! Änderungen der Anlagenstruktur für die Hauptanlage sowie Anlagenteile und Nebeneinrichtungen sind ausschließlich in "Art der Anlage" möglich! Betriebseinheit-Nr.: Die Betriebseinheiten sind für jede AN und für die Hauptanlage getrennt und bezogen auf die Anlage zu nummerieren. Gleichartige Betriebseinheiten sollen hintereinander aufgeführt werden. Die gewählte Nummerierung ist bei Folgeanträgen beizubehalten. Im Gegensatz zu den Anlagenteilen bzw. Nebeneinrichtungen (AN) stellen Betriebseinheiten (BE) stets nach Bundes-Immissionsschutzgesetz nicht selbstständig genehmigungsbedürftige Anlagen dar. Betriebseinheiten können dynamisch ergänzt (+) und gelöscht (-) werden. Vor dem Löschen von Betriebseinheiten erfolgt eine Sicherheitsabfrage. Bezeichnung: Im Feld Bezeichnung ist die Betriebseinheit zu charakterisieren, zum Beispiel Kessel 123, Hilfskessel, Öltank, Destillation, Drehrohrofen, Schachtofen 39, Koksofenbatterie A, Halde. Ist die Anlage nicht in Betriebseinheiten zu unterteilen, muss eine Betriebseinheit mit identischer Angabe der Anlagenbezeichnung bzw., falls die Anlage in AN untergliedert ist, der Bezeichnung der AN aufgeführt werden.
Ausgabe: In diesem Formular wird die genehmigungsbedürftige Anlage in Hauptanlage, Anlagenteile und Nebeneinrichtungen sowie Betriebseinheiten aufgegliedert. Die Hauptanlage sowie Anlagenteile und Nebeneinrichtungen werden in Formular 1.1 unter "Art der Anlage" Achtung! Änderungen der Anlagenstruktur für die Hauptanlage sowie Anlagenteile und Nebeneinrichtungen sind ausschließlich in "Art der Anlage" möglich! Betriebseinheit-Nr.: Die Betriebseinheiten sind für jede AN und für die Hauptanlage getrennt und bezogen auf die Anlage zu nummerieren. Gleichartige Betriebseinheiten sollen hintereinander aufgeführt werden. Die gewählte Nummerierung ist bei Folgeanträgen beizubehalten. Im Gegensatz zu den Anlagenteilen bzw. Nebeneinrichtungen (AN) stellen Betriebseinheiten (BE) stets nach Bundes-Immissionsschutzgesetz nicht selbstständig genehmigungsbedürftige Anlagen dar. Betriebseinheiten können dynamisch ergänzt (+) und gelöscht (-) werden. Vor dem Löschen von Betriebseinheiten erfolgt eine Sicherheitsabfrage. Bezeichnung: Im Feld Bezeichnung ist die Betriebseinheit zu charakterisieren, zum Beispiel Kessel 123, Hilfskessel, Öltank, Destillation, Drehrohrofen, Schachtofen 39, Koksofenbatterie A, Halde. Ist die Anlage nicht in Betriebseinheiten zu unterteilen, muss eine Betriebseinheit mit identischer Angabe der Anlagenbezeichnung bzw., falls die Anlage in AN untergliedert ist, der Bezeichnung der AN aufgeführt werden.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
2022-11-15