Formular 6.2.3 - Information der Öffentlichkeit (Anlagengenehmigung und -zulassung)
G17004451• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §4 BImSchG
Formularangaben
Die Öffentlichkeit ist auf verständliche Art und Weise über den Betriebsbereich und das Verhalten bei einem Störfall zu informieren. Auf § 8a sowie Anhang V Teil 1 der 12. BImSchV wird hingewiesen.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
2023-05-24